Nicht selten sind Streiks der Grund für Flugausfälle oder Verspätungen eines Fluges. Störungen im Ablauf des Flugverkehrs sowie damit verbundene Unannehmlichkeiten sind die typischen Begleiterscheinungen von Flugstreiks. Reisende, die vom Streik einer Airline oder des Flughafenpersonals betroffen sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Die EU-Flugrechteverordnung besagt jedoch, dass Flugpassagieren eine Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken am Flughafen zusteht. Zudem haben Fluggäste ein Recht auf schnellstmöglichen Alternativtransport.
Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Streiks, besteht für die Fluggesellschaften, gemäß europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung, keine Zahlungspflicht für Entschädigungen. Jedoch gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen. Die Fluggesellschaften können im Einzelfall für Flugstörungen und damit einhergehender Nichtbeförderung ihrer Fluggäste in die rechtliche Verantwortung genommen werden.
Start oder Landung des entsprechenden Fluges müssen hierbei aber in jedem Fall von/auf EU-Flughäfen vorgesehen gewesen sein. Liegt hierbei nur der Zielflughafen in der EU, so muss die Airline außerdem ihren Sitz in der EU haben. Eine Entschädigungszahlung für den Flugausfall kann bis zu drei Jahren rückwirkend durchgesetzt werden. Fair In The Air hilft Ihnen gern, schnell und unkompliziert dabei!
Wenn Ihr Flug zeitlich nicht genau in die Streikphase fällt, jedoch aufgrund von weiteren (auch länder- und flughafenübergreifenden) Auswirkungen eines Streiks annulliert wird, sollten Sie mittels des Fair In The Air Entschädigungsrechners Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlungen prüfen lassen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, dass Fluggäste bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden sowie bei Flugausfällen einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Auch wenn Sie bereits durch Radio oder Fernsehen von einem Streik erfahren haben, ist es dennoch wichtig, persönlich am Airport zu erscheinen. Sie sollten pünktlich am Check-in-Schalter sein, insbesondere wenn die Länge des Streiks nicht absehbar ist oder es sogar wahrscheinlich ist, dass der Flugstreik nicht allzu lange andauert. Falls die entsprechende Fluggesellschaft nämlich kurzfristig einen Ersatzflug ermöglicht und Sie au diesen umbucht, sollten Sie ihn bestenfalls wahrnehmen. Nehmen Sie den Ersatzflug nicht wahr, so verfällt Ihr Rechtsanspruch.
Tipp: Bleiben Sie bei längeren Wartezeiten immer in der Nähe des Gates. Falls der Streik mehrere Tage andauert, können Sie sich bereits im Vorhinein bei der jeweiligen Fluggesellschaft erkundigen, wann Ihr Ersatzflug voraussichtlich starten wird. Lassen Sie sich dies aber in jedem Fall schriftlich bestätigen und bewahren Sie entsprechende Faxe oder E-Mails gut auf!
In der Regel ist dies nicht nötig, da die Airlines dazu verpflichtet sind, Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatzflug zu besorgen. In den meisten Fällen werden Flugausfälle oder Flugverspätungen durch Umbuchung auf Flüge von Tochter- und Partnergesellschaften der jeweiligen Airlines aufgefangen. Sollte Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert werden, können Sie diesen auch selbst und kostenlos bei der jeweiligen Airline umbuchen bzw. stornieren. Am schnellsten und einfachsten geht dies im Regelfall online.
Insbesondere bei gecancelten Inlandsflügen erscheint es zunächst logisch auf Bahn oder Bus auszuweichen. Oftmals bieten die Fluggesellschaften diese Optionen direkt am Ticketschalter an. Dies ist für Sie natürlich kostenlos. Ihr Flugticket wird einfach in ein Zugticket bzw. eine Fahrkarte für den Fernreisebus umgeschrieben.
Vorsicht ist geboten beim selbständigen Kauf eines Bahntickets! Sollte die Reise mit der Bahn oder dem Fernbus teurer sein als das eigentliche Flugticket, so können Ihnen eventuell Kosten entstehen, die anschließend nicht von jeder Airline übernommen werden. Wer bei der 'falschen Airline' gebucht hat, zahlt letztendlich den Differenzbetrag aus eigener Tasche.
Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie alle Belege über den Fahrkartenkauf gut auf, sodass Sie sie im Nachhinein bei der Airline einreichen können. Nur so haben sie eine Chance, dass die Kosten des selbst gekauften Bahntickets durch die Fluggesellschaft tatsächlich übernommen werden.
In den meisten Fällen stellt sich die Ersatzbeförderung mit einem Mietwagen als eher kompliziert heraus. Ob Ihnen die Airline einen Mietwagen besorgt bzw. die Auslagen hierfür erstattet, ist stark vom eigenen Service- und Qualitätsanspruch der Fluggesellschaft abhängig. Gesetzlich ist eine Airline nicht dazu verpflichtet, Ihnen die Alternativbeförderung per Mietwagen zu ermöglichen.
Als erstes sollten Sie prüfen, ob Ihnen tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Ohne den Zugriff auf Flugdatenbanken und Vergleichsfälle ist es als Privatperson meist schwer, seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Mittels des Fair In The Air Entschädigungsrechners prüfen Sie innerhalb weniger Augenblicke, ob ein Anspruch auf Entschädigungszahlung geltend gemacht werden kann. Unsere Software gibt Ihnen schnell und detailliert Auskunft darüber, wie hoch die Entschädigungssumme voraussichtlich ausfällt. Fair In The Air kümmert sich dann für Sie um die weitere Abwicklung des Falls!
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung im Bereich Fluggastrechte sowie der engen Zusammenarbeit mit unseren Rechtsexperten, sind wir in der Lage, Ihnen schnellstmöglich und unkompliziert zu helfen. Fair In The Air setzt Ihre Fluggastrechte durch! Erhalten Sie hier Online-Rechner innerhalb weniger Augenblicke eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Warten macht keinen Spaß. Schon gar nicht, wenn man gezwungen ist an einem Airport auf den Abflug oder einen Anschlussflug warten zu müssen. Sichern Sie sich am besten direkt Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen am Flughafen!